Geschichte

      


GesetzlicheGrundlagen

Das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung vom 16. März 1955 enthielt als Rahmengesetz den Katalog von Massnahmen, die zur Gesundung und zur Gesunderhaltung der Gewässer unbedingt notwendig waren. Der Vollzug blieb den Kantonen überlassen. Aufgrund dieserAusgangslage erliess der Kanton Schwyz am 5. April 1960 das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz. Es übertrug den Gemeinden insbesondere die grosse Aufgabe, die dem Gewässerschutz dienenden Massnahmen, vor allem durch den Bau von Kanalisationen und Sammelreinigungsanlagen, zu fördern.

                                                                                              

Gründung des Abwasserverbands Schwyz

In Nachachtung des gesetzlichen Auftrags schlossen sich die drei Gemeinden Schwyz, Ingenbohl und Steinen am 19. Juni 1964 zu einem Zweckverband, dem Abwasserverband Schwyz, zusammen. Die durch die Stimmbürger der drei Gemeinden und durch den Regierungsrat genehmigten Statuten schrieben dem Verband vor, den Bau der gemeinsamen Abwasseranlagen zu planen und auszuführen.

 

Projektierungsarbeiten

Der Gründung des Zweckverbandes gingen ausgedehnte Projektierungsarbeiten voran. Die Eidgenössische Anstalt für Wasserversorgung, Abwasserreinigung und Gewässerschutz der ETH Zürich lieferte Ende 1962 Studien über die Abwassersanierung im Raume Schwyz ab. Sie empfahl die drei Gemeinden wassertechnisch zusammen zu schliessen und für ihre Siedlungsgebiete generelle Kanalisationsprojekte auszuarbeiten, die auf den Abwasserzusammenschluss auszurichten seien.

Die Projektierungskosten der gemeinsamen Abwasserreinigungsanlagen durch das Ingenieurbüro Kuster und Hager, Uznach beliefen sich auf Fr. 69'154.-. Der Kostenverteilschlüssel (Schwyz: 60%; Ingenbohl: 30%; Steinen: 10%) wurde damals aufgrund der Beschickungsmengen festgelegt.

 

Der Ruf nach gesundem Wasser

Bis in die 60er-Jahre wurde das Abwasser ungereinigt in unsere Bäche und Seen geleitet. Die Gewässer waren mit dem Schmutz hoffnungslos überfordert. Es entstanden stinkende Kloaken. Mit einem eindringlichen Appell wandte sich der Vorstand des Abwasserverbands Schwyz in einer Orientierungsbroschüre im Oktober 1965 an die Stimmbürger der drei Gemeinden, als es darum ging, Projekt und Kostenvoranschlag für eine Abwassersanierung vor das Volk zu bringen. U.a. wurde die Bevölkerung mit folgenden Aussagen aufgerüttelt: "Ohne gesundes Wasser kann kein Lebewesen auf die Dauer auskommen" - "Der von uns geschaffene hohe Lebensstandard schliesst nicht das Recht in sich, dass eine einzige Generation die von der Natur zur Verfügung gestellte, unermessliche Quelle der Ernährung und Erhaltung von Mensch und Tier derart hemmungslos ausbeutet, beschmutzt und verschleudert, dass unsere Gesundheit und die unserer Kinder heute bereits ernstlich in Frage gestellt ist."  Dieser beeindruckende Appell trug entscheidend dazu bei, die Bevölkerung aufzurütteln, sowie das Verständnis um die Belange der Abwasserreinigungsanlage zu wecken und zu fördern.

 

Bau der ARA-Anlagen

Anfangs1966 genehmigten die Stimmbürger der drei Gründergemeinden mit eindrücklichen Mehrheiten Projekt und Kostenvoranschlag für die gemeinsame Abwassersanierung. Im "Schlund", zwischen Muota und Seewern, bei der Seewernmündung in die Muota, an der heutigen Seewernstrasse 221, konnten für den Bau der Kläranlage je eineParzelle von der Genossame Schwyz (ca. 20'000 m2) und von derGenossame Ingenbohl (ca. 7'500 m2) käuflich erworben werden. Als Reinigungssystem wurde das klassische Schlammbelebungsverfahren mit mechanischen und biologischen Reinigungsstufen gewählt.

Von Steinen, von Schwyz, Rickenbach und Ibach, sowie von Brunnen her wurden Sammelkanäle, Pumpwerke und Regenwasserklärbecken projektiert. Es wurde mit Kosten von total Fr. 14'520'000.- gerechnet.

Am19. Juli 1968 fand die Grundsteinlegung der ARA statt. Im Herbst 1970 konnte die Kläranlage in Betrieb genommen werden. Von den rund 12 km Sammelkanälen und den Sonderbauwerken waren zu diesem Zeitpunkt etwa die Hälfte fertiggestellt. 

 

Aufnahme weiterer Gemeinden in den Abwasserverband Schwyz

Im April 1975 wurden die Gemeinden Morschach, Lauerz und Steinerberg in den Abwasserverband Schwyz aufgenommen. Noch in den revidierten Statuten von 2001 bildeten Schwyz, Ingenbohl und Steinen als Gründergemeinden explizit den Abwasserverband Schwyz; die erwähnten, aufgenommenen Gemeinden wurden als Anschlussgemeinden aufgenommen, erhielten aber auch das Stimmrecht im Vorstand. Erst mit der Statutenrevision von 2016 wird zwischen Gründer- und Anschlussgemeinden kein Unterschied mehr gemacht.

Seit Sommer 2017 leitet die Gemeinde Sattel ihre Abwässer in die ARA Schwyz und ist damit siebte Verbandsgemeinde des Zweckverbands.

Anfangs 2019 haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger der Gemeinden Muotathal und Illgau der Aufnahme in den Abwasserverband Schwyz zugestimmt. Bis der nötige Anschluss in die Verbandsleitung realisiert ist, wird noch einige Zeit vergehen. 

 

Ausbau der ARA-Anlagen

In den Jahren 1989 bis 1991 wurde die Schlammbehandlung ausgebaut. Im Jahre 2003 realisierte der Verband die Schlammtrocknung.

2009 wurde der Ausbau und die Gesamtsanierung der Kläranlage in Angriff genommen. Der grösste Teil der ARA Schwyz stammte aus dem Jahr 1970. Inzwischen sind Bauten und Anlagen veraltet und abgenutzt. Sie mussten ersetzt oder saniert werden. Auch gelten strengere Vorschriften für die Abwasserreinigung als vor 40 Jahren. Unter diesen Voraussetzungen beschloss der Vorstand, die ARA Schwyz in zweijähriger Bauzeit bis 2011 den heutigen Anforderungen anzupassen. Mit einem Aufwand von ca. 22 Mio. CHF wurden u.a. folgende Anpassungen realisiert:

  • Umbau der bestehenden Kombibecken(Vorklär-/Belüftungsbecken) zu grossen Vorklärbecken

  • Umwandlung des bestehenden Nachklärbeckens Ost zu einem neuen Regenklärbecken

  • Neubau der biologischen Reinigungsstufe als Biofilter

  • Ersatz der mechanischen und elektronischen Ausrüstungen der Schlammbehandlung

  • Sanierung der Faultürme und Schlamm-Stapelbecken

  • Neues Leitsystem zur Steuerung und Überwachung der Reinigungsprozesse

  • Einbau eines Kleinwasserkraftwerks

  • Bau einer Biofilter-Anlage für die Reinigung der Abluft der Trocknungsanlage

     

     

Neue Aufgaben warten


In der GEP-Phase 2 sind verschiedenen Massnahmen vorgesehen, in erster Priorität die Schmutzwasserentlastungen in Brunnen zu reduzieren. Dazu  gehört die Erneuerung der Pumpwerke Bahnhof, Mettlen und Langensteg.


EinBlick in die Zukunft zeigt, dass die Massnahmen zum Schutz unserer Gewässer noch nicht abgeschlossen sind. So müssen bis 2030 sog. Mikroverunreinigungen eliminiert werden. Spuren aus Arzneien, Kosmetika und vielen andern chemischen Stoffen wirken sich nämlich schon in sehr tiefen Konzentrationen negativ auf die Umwelt aus. Der Vorstand des AVS hat sich entschlossen, mit der Realisierung einer derartigen Reinigungsstufe zuzuwarten, bis die Methoden zur Eliminierung solcher Stoffe ausgereifter sind. Allerdings muss jährlich für jeden an die ARA angeschlossenen Einwohner eine Ersatzabgabe von Fr. 9.- in einen Bundesfonds einbezahlt werden. Aus diesem Fonds werden dann die realisierten Projekte zu 75% subventioniert.